Den Nachlass rechtzeitig regeln – was Sie jetzt wissen sollten
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Den Nachlass rechtzeitig regeln – was Sie jetzt wissen sollten

Thomas Vollkommer
15. Juli 2026
9 Min. Lesezeit

Den Nachlass rechtzeitig regeln – was Sie jetzt wissen sollten

Vererben und verschenken, testamentarische Verfügungen, Erbschaftsteuer: Das Thema Nachfolgeplanung wirkt auf viele Menschen abstrakt oder weit weg. Dabei ist es für fast jeden relevant – und gerade für unsere Mandant:innen ein wichtiger Baustein einer durchdachten Vermögensstrategie. Der Finanzexperte Maximilian Kleyboldt vom Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB) fasst zusammen, worauf es ankommt.

Warum frühzeitig planen?

Allein in Deutschland werden jedes Jahr schätzungsweise mehr als 100 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Dennoch planen viele Menschen ihr Erbe kaum oder gar nicht. Die Folge: Streit unter Angehörigen, unnötige Steuerlasten und im schlimmsten Fall ein Ergebnis, das dem eigenen Willen gar nicht entspricht.

Wer seinen Nachlass frühzeitig ordnet, schützt nicht nur sein Vermögen – er entlastet auch die Menschen, die er zurücklässt.

Die wichtigsten Stellschrauben im Überblick

1. Die Erbfolge bewusst gestalten

Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz – und das entspricht häufig nicht den eigenen Wünschen. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Über sogenannte Vermächtnisse lassen sich zudem einzelne Gegenstände oder Geldbeträge gezielt bestimmten Personen zuwenden, ohne sie als Erben einsetzen zu müssen.

Wichtig: Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger bestehen unabhängig vom Testament. Auch der eigene Güterstand und ein etwaiger Ehevertrag können erheblichen Einfluss auf die Vermögensverteilung haben.

2. Schenkungen zu Lebzeiten nutzen

Vermögen lässt sich nicht erst im Erbfall, sondern schon jetzt übertragen. Die steuerlichen Freibeträge (z. B. 400.000 Euro pro Kind und Elternteil) stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Eine Familie mit zwei Kindern kann also alle zehn Jahre bis zu 1,6 Millionen Euro schenkungsteuerfrei weitergeben. Je früher man beginnt, desto öfter lassen sich diese Freibeträge nutzen.

Wer dabei die Kontrolle behalten möchte, kann Schenkungen mit Widerrufs- oder Rückfallklauseln versehen.

3. Erbschaftsteuer gezielt reduzieren

Durch vorausschauende Gestaltung lässt sich die Steuerlast spürbar senken. Neben den genannten Freibeträgen gibt es weitere Möglichkeiten: die steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Eheleuten, den sogenannten Generationensprung (direkte Zuwendung an Enkel erschließt zusätzliche Freibeträge) oder Nießbrauchsgestaltungen bei Immobilien und Wertpapieren, die den steuerlichen Wert der Übertragung reduzieren.

Viele dieser Strategien brauchen Zeit – wer zu spät beginnt, verschenkt Gestaltungsspielraum.

4. Liquidität für die Erbschaftsteuer einplanen

Auch bei guter Planung kann eine Steuerlast verbleiben. Damit Erben nicht unter Zeitdruck Vermögenswerte veräußern müssen, sollte ausreichend Liquidität bereitgehalten werden. Eine gezielte Versicherungslösung kann hier ebenfalls sinnvoll sein.

5. Typische Fehler vermeiden

Zu den häufigsten Stolperfallen gehören:

• Kein Testament – die gesetzliche Erbfolge trifft selten den tatsächlichen Willen

• Formfehler: Ein handschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Datum und Ort sollten angegeben werden.

• Gemeinschaftskonten, die zu unklaren Vermögensverhältnissen und ungewollten Schenkungen führen können

• Erbengemeinschaften ohne klare Regelung – sie sind häufig eine Quelle von Streit

• Auslandsbezug: Wer Vermögen oder Wohnsitz im Ausland hat, muss prüfen, welches Erbrecht gilt – und gegebenenfalls eine Rechtswahl treffen

6. Vorsorge für den Fall der Fälle

Nachfolgeplanung endet nicht beim Tod. Auch für Situationen, in denen man selbst nicht mehr handlungsfähig ist, sollte vorgesorgt werden – durch eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine General- bzw. Vorsorgevollmacht. Wer Immobilienvermögen besitzt, sollte mindestens eine notariell beglaubigte Vollmacht hinterlegen.

7. Notfallordner anlegen

Im Ernstfall müssen Angehörige schnell auf wichtige Unterlagen zugreifen können. Ein strukturierter Notfallordner mit Vollmachten, Verträgen, Versicherungen und relevanten Kontakten entlastet die Hinterbliebenen erheblich. Denken Sie dabei auch an Ihren digitalen Nachlass.

8. Stiftung als Gestaltungsoption

Wer Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen möchte, kann eine Stiftung errichten – idealerweise bereits zu Lebzeiten und zunächst mit einem kleineren Betrag, der später aufgestockt wird.

Unser Fazit

Der größte Fehler in der privaten Nachfolgeplanung ist nicht die falsche Gestaltung – sondern das Aufschieben. Wer frühzeitig handelt, hat die Möglichkeit, Vermögen nach den eigenen Wünschen weiterzugeben, Steuern zu reduzieren und seinen Angehörigen im Ernstfall Sicherheit zu geben.

Als Ihr Partner im Bereich Finanzanlagenberatung begleiten wir Sie auch bei Fragen rund um die Vermögensübertragung – und vernetzen Sie mit den richtigen Fachleuten aus Recht und Steuer.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, den richtigen nächsten Schritt zu gehen.

#Erbschaft #Nachfolgeplanung #Vermögensübertragung

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